Gültigkeit
Ein Jahresabonnement gilt pro ReiterIn und ist nicht übertragbar. Kinder unter 16 Jahren können ein Kinderabo erwerben, falls das Kind selbst oder jemand aus der Familie Vereinsmitglied ist.
Wer ein Abonnement löst, hat die Abo-Vereinbarung zu unterzeichnen.
Bezahlung
Die Benutzungsgebühren sind pro Jahr im Voraus zu bezahlen. Der Abo-Nutzer erhält anfangs Jahr eine Rechnung.
Nach Bezahlung der Gebühr erhält der Abo-Nutzer Zutritt zur Anlage.
Bei Vertragsabschluss werden die noch verbleibenden Monate des Abschlussjahres in Rechnung gestellt.
Mitglieder im Provisorium bezahlen den vollen Mitgliederbeitrag und den vollen Betrag für die Abos. Die während dieses Jahres im Provisorium geleisteten Arbeitsstunden werden für das Folgejahr angerechnet. D.h. im ersten Jahr kann noch nicht vom tieferen Tarif profitiert werden.
Laufzeit und Kündigung
Das Abo ist unbefristet und setzt sich Ende Jahr stillschweigend fort.
Das Abo kann auf den 31.12 gekündigt werden. Andernfalls behälts sich der RVRS das Recht vor, weitere Monate in Rechnung zu stellen.
Weitere Reglemente
Das Benützungsreglement ist verbindlich.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist in jedem Falle Sursee.
Letzte Änderungen:
07.01.2025 – erstellt