Gehorsamprüfung SVPK

Dressurmässige Arbeit ist ein wichtiger Teil jeder reiterlichen Ausbildung. Im offiziellen Sport sind als Basis die GA-Prüfungen vorgesehen. Gehorsamprüfungen bieten Reiterinnen und Reitern eine erste Gelegenheit, sich nach den Massstäben einer offiziellen Dressurprüfung benoten zu lassen. Allerdings werden hier vor allem die korrekte reiterliche Leistung und das Herausbringen des Ponys / Pferdes bewertet und nicht die Gangarten der Tiere.

Zulassungsbedingungen und Beschränkungen:

Pony und Pferd – Kein RB oder Lizenz nötig. Reiter mit Springlizenz nur mit 4 u. 5 jährigen Ponys und Pferden. Nur für Reiterpaare ohne Klassierungen in Prüfungen GA03 und höher im laufenden und vergangenen Jahr. Durchführung gem. Sportreglement SVPK.

Stufen

  • Stufe 1: Kinder ab dem 9. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (12. Lebensjahr bis Ende Kalenderjahr).
  • Stufe 1+: Jugendliche ab dem 13. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (16. Lebensjahr bis Ende Kalenderjahr).
  • Stufe 2: TeilnehmerInnen ab dem 17. Lebensjahr. 

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